Montage- und Betriebsanleitung

Allgemeines – Vorwort, Benutzerhinweise, Sicherheitshinweise
Montage- und Betriebsanleitung
Prüflehre Typ PL-KUZO40-50-NFZ zur Überprüfung des Verschleißes an folgenden Verbindungseinrichtungen:
Verschleißgrenzen:
Bild 1
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Bild 2
Bild 3
Bild 4
Bei täglicher Nutzung wird empfohlen, die einzelnen Prüfbereiche der Walterscheid Prüflehre einmal jährlich gemäß der Maße in Bild 5 mit entsprechenden Messmitteln zu überprüfen. Abhängig von der tatsächlichen Anzahl von Prüfungen kann dieser Zeitraum bis auf 60 Monate erweitert werden. Wenn die Abweichungen mehr als 0,1 mm betragen, muss die Prüflehre ersetzt werden.
Bild 5
Die Lehre ist nach Benutzung mit handelsüblichen Reinigern zu säubern. Sie darf nur in gereinigtem Zustand und frei von Beschädigungen verwendet werden. Eigenmächtige Veränderungen an der Prüflehre sind nicht gestattet.
Bei allen in diesem Dokument beschriebenen Demontage-/Montagemaßnahmen sind zur Vermeidung von Verletzungen Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Sicherheitsschuhe zu tragen.
Schmierstoffe können in die Umwelt gelangen. Um Umweltverschmutzung zu vermeiden: Schmierstoffe in geeigneten Behältern auffangen, lagern und ordnungsgemäß entsorgen.
Beim Ein- und Auskuppeln sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten.
Es darf niemand zwischen den Fahrzeugen stehen. Die Verbindungseinrichtung ist ausschließlich im verriegelten Zustand zu betreiben. Beim Ein- und Auskuppeln muss die Anhängedeichsel möglichst waagerecht zur Kupplung stehen.
Der Anwender ist verpflichtet, die Verbindungseinrichtung ausschließlich in einwandfreiem Zustand zu betreiben und die Benutzung durch Unbefugte zu untersagen. Die auf dem Typenschild angegebenen Belastungen dürfen nicht überschritten werden. Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der Kupplung sind nicht gestattet.
Nie entkuppeln, wenn der Anhänger auf Zug oder Druck steht. Gewaltanwendung am Handhebel kann die Mechanik zerstören.
Beim Austausch von Bauteilen sind ausschließlich original Walterscheid-Ersatzteile zu verwenden. Der Austausch ist, soweit der Fahrzeughalter nicht selbst über entsprechende Fachkräfte und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt, durch eine Fachwerkstatt vornehmen zu lassen.
Die Prüfungen sind unbedingt in den entsprechenden Intervallen durchzuführen, um Schaden von der Verbindungseinrichtung abzuwenden.
Beim Anbau der Verbindungseinrichtung sind die einschlägigen Bestimmungen (z. B. UVV Fahrzeuge) sowie die Anbaurichtlinien der Fahrzeughersteller zu beachten! Der Anbau an das Fahrzeug hat gemäß den Anforderungen in Anhang VII der Richtlinie 94/20/EG, (siehe Anhang I, Abs. 5.10) bzw. den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/208, Anhang 34 zu erfolgen.