Montage- und Betriebsanleitung

Prüflehre PL-WAL Universal LoF – Bestellnummer: 8004932

Universal-Prüflehre Typ PL-WAL zur Überprüfung des Verschleißes an folgenden Verbindungseinrichtungen:

  • Walterscheid Bolzenkupplungen mit Kuppelbolzen Nenndurchmesser 30/32/37/38 mm
  • Walterscheid Kupplungskugeln mit Nenndurchmesser 80 mm
  • Walterscheid Führungsleisten von Anhängeböcken mit Nutbreite 30/32 mm
  • Walterscheid Zugösen mit Innen-Nenndurchmesser 40 mm
  • Walterscheid Kalotten mit Innen-Nenndurchmesser 80 mm

Verschleißgrenzen:

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Bild 2

Bild 2

  • Anhand des Typenschildes und der Montage- und Betriebsanleitung der Anhängekupplung das Nennmaß des Kuppelbolzens ermitteln.
  • Den entsprechenden Messbereich der Prüflehre (gekennzeichnet mit „pin 38, pin 37, pin 32 bzw. pin 30“) über den Kuppelbolzen schieben. Der Kuppelbolzen muss hierbei an der dünnsten Stelle im Bereich des Nenndurchmessers überprüft werden. Das ist i. d. R. der Bereich, der mit der Zugöse in Kontakt kommt. Bei Kupplungen mit nicht-drehbarem Kuppelbolzen ist das der Querschnitt in Fahrtrichtung. Der Kuppelbolzen ist hierfür ggf. aus der Anhängekupplung zu demontieren. Hinweis: bei Modellen der Baureihe KU 2000 kann der Kuppelbolzen ohne Ausbau infolge seiner freien Drehbarkeit an jeder Stelle überprüft werden.
  • Der Kuppelbolzen hat die Verschleißgrenze erreicht, wenn er an einer beliebigen Stelle im Bereich des Nenndurchmessers vollständig in die Lehre eintaucht.
Bild 3

Bild 3

  • Den entsprechenden Messbereich der Prüflehre (gekennzeichnet mit „ball 80“) in Fahrtrichtung mittig auf der Kugel80 platzieren. Der Spalt zwischen der Lehre und dem Rand der Kugel zeigt den Verschleißgrad an. Je kleiner der Spalt, umso näher ist die Kugel an ihrer Verschleißgrenze. Nennmaß Kugel80: 80 mm, Verschleißgrenze: 78,5 mm.
  • Die Kugel80 hat die Verschleißgrenze erreicht, wenn die Lehre die Kugel vollständig umschließt.
Bild 4

Bild 4

  • Anhand des Typenschildes und der Montage- und Betriebsanleitung des Kupplungsbockes das Nennmaß der Führungsleisten (30 mm oder 32 mm) ermitteln.
  • Den entsprechenden Messbereich der Prüflehre (T-förmig, gekennzeichnet mit „frame 30 bzw. 32“) in die rechte und die linke Führungsleiste gemäß Bild 4 einschieben. Hierbei muss die Überprüfung an mehreren Positionen in den Führungsleisten erfolgen, insbesondere der Bereich, in dem eingeschobene Anhängekupplungen vorrangig betrieben werden.
  • Die Führungsleisten haben ihre Verschleißgrenze erreicht, wenn die Lehre vollständig in die Nut eintaucht.
Bild 5

Bild 5

  • Anhand des Typenschildes und der Montage- und Betriebsanleitung der Zugöse das Nennmaß des Ösen-Innendurchmessers ermitteln.
  • Den entsprechenden Messbereich der Prüflehre (gekennzeichnet mit „ring 40“) in die Zugöse einschieben. Die Überprüfung muss an min. 4 verschiedenen Positionen am Umfang erfolgen.
  • Die Zugöse hat die Verschleißgrenze erreicht, wenn die Lehre an einer Stelle vollständig eintaucht.
Bild 6

Bild 6

  • Den entsprechenden Messbereich der Prüflehre (gekennzeichnet mit „trailer shank 80“) in der Kalotte platzieren. Es wird empfohlen, zur Ausleuchtung der Kalotte im Innenbereich eine Taschenlampe zu benutzen. Der Spalt zwischen der Lehre und der Oberfläche der Kalotte zeigt den Verschleißgrad an. Je kleiner der Spalt, umso mehr nähert sich die Kalotte ihrer Verschleißgrenze. Nennmaß Kalotte: 80 mm, Verschleißgrenze 81,5mm.
  • Die Kalotte hat die Verschleißgrenze erreicht, wenn die Lehre die Kalotte innen mittig berührt
Bild 7

Bild 7

  • Prüflehre in der Schaftlagerung gemäß Bild 7 platzieren. Hierbei muss das Spaltmaß an min. 4 verschiedenen Positionen am Umfang der Schaftlagerung geprüft werden.
  • Die Schaftlagerung hat die Verschleißgrenze erreicht, wenn die Lehre zwischen Kupplungsträger und Fangmaul auch nur geringfügig eintauchen kann.

Bei täglicher Nutzung wird empfohlen, die einzelnen Prüfbereiche der Walterscheid Universallehre einmal jährlich gemäß der Maße in Bild 8 mit entsprechenden Messmitteln zu überprüfen. Abhängig von der tatsächlichen Anzahl von Prüfungen kann dieser Zeitraum bis auf 60 Monate erweitert werden. Wenn die Abweichungen mehr als 0,1 mm betragen, muss die Universallehre ersetzt werden

Bild 8

Bild 8

Die Lehre ist nach Benutzung mit handelsüblichen Reinigern zu säubern. Sie darf nur in gereinigtem Zustand und frei von Beschädigungen verwendet werden. Eigenmächtige Veränderungen an der Prüflehre sind nicht gestattet.

Sicherheitshinweise

Wichtig / Ausrufezeichen

Wichtig:

Bei allen in diesem Dokument beschriebenen Demontage-/Montagemaßnahmen sind zur Vermeidung von Verletzungen Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Sicherheitsschuhe zu tragen.

Wichtig / Umweltschutz

Umwelt:

Schmierstoffe können in die Umwelt gelangen. Um Umweltverschmutzung zu vermeiden: Schmierstoffe in geeigneten Behältern auffangen, lagern und ordnungsgemäß entsorgen.

Warnung:

Beim Ein- und Auskuppeln sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten.
Es darf niemand zwischen den Fahrzeugen stehen. Die Verbindungseinrichtung ist ausschließlich im verriegelten Zustand zu betreiben. Beim Ein- und Auskuppeln muss die Anhängedeichsel möglichst waagerecht zur Kupplung stehen.

Der Anwender ist verpflichtet, die Verbindungseinrichtung ausschließlich in einwandfreiem Zustand zu betreiben und die Benutzung durch Unbefugte zu untersagen. Die auf dem Typenschild angegebenen Belastungen dürfen nicht überschritten werden. Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der Kupplung sind nicht gestattet.

Vorsicht:

Nie entkuppeln, wenn der Anhänger auf Zug oder Druck steht. Gewaltanwendung am Handhebel kann die Mechanik zerstören.

Wichtig / Ausrufezeichen

Wichtig:

Beim Austausch von Bauteilen sind ausschließlich original Walterscheid-Ersatzteile zu verwenden. Der Austausch ist, soweit der Fahrzeughalter nicht selbst über entsprechende Fachkräfte und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt, durch eine Fachwerkstatt vornehmen zu lassen.

Die Prüfungen sind unbedingt in den entsprechenden Intervallen durchzuführen, um Schaden von der Verbindungseinrichtung abzuwenden.

Hinweis:

Beim Anbau der Verbindungseinrichtung sind die einschlägigen Bestimmungen (z. B. UVV Fahrzeuge) sowie die Anbaurichtlinien der Fahrzeughersteller zu beachten! Der Anbau an das Fahrzeug hat gemäß den Anforderungen in Anhang VII der Richtlinie 94/20/EG, (siehe Anhang I, Abs. 5.10) bzw. den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/208, Anhang 34 zu erfolgen.

  • Dokumentenbezeichnung:
  • ba-tasc-80910-de-gb
  • Prüflehre PL-WAL Universal LoF
  • Dokumententyp:
  • Montage- und Betriebssanleitung
  • Sprachversionen:
  • Deutsch
  • Anleitung für Walterscheid Artikelnummern:
  • 8004932
  • Stand:
  • 19.03.2024

zugehörige Dokumente

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