Montage- und Betriebsanleitung
1. Technische Daten und Bezeichnungen:
Verwendungsbereich:
Zum Einsatz an Schleppern und schleppenden Flurförderzeugen wie Lastkarren, Gabelstapler usw. und deren Anhänger. Die Kupplungen der Baureihe 25 entsprechen weitgehend DIN 15170, Form E.
Typgenehmigung und Kennwerte:
Allgemeine Bauartgenehmigung:
Zul. D-Wert: 45 kN
Genehmigungszeichen:
Bild 1 – Ausführungen KU 25-3 / KU 25-3DP
Hinweis:
Sofern nach geltenden nationalen Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Anwenderlandes für die Inanspruchnahme dieser Kennwerte zusätzliche amtliche Genehmigungen erforderlich wären, sind diese zu beantragen
Ausführungsbezeichnungen (= Bestellbezeichnung): (Siehe Bild 1)
Ausführungsbezeichnung | Flanschgröße | Lochbild Maß A x B (mm) | Anzugsmoment Schraube M14 – 8.8 / M14 – 10.9 *) | Betätigungsart |
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KU 25-2 | 2 | 130×30 | 145 / 215 | Handbetätigung |
KU 25-3 | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Handbetätigung |
KU 25-3M | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Handbetätigung, manuelles Auslösen möglich |
KU 25-3L | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Fußbetätigung einseitig per Hebel |
KU 25-3DP | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Fußbetätigung beidseitig per geradem Pedal |
KU 25-3DP2 | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Fußbetätigung beidseitig per gekröpftem Pedal |
KU 25-3DP3 | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Fußbetätigung beidseitig per gekröpftem Pedal |
KU 25-3DP3M | 3 | 120×55 | 145 / 215 | Fußbetätigung beidseitig per gekröpftem Pedal, manuelles Auslösen möglich |
Bild 2 – Abmessungen
Die Kupplungen können auch um 180° versetzt montiert werden, so daß der Kupplungskopf nach unten zeigt. Die Kupplungen mit dem Buchstaben „L“, „DP“, „DP2“ und „DP3“ sind für Fußbedienung und 180°-Montage vorgesehen.
Alle Kupplungen können mit einem manuell zu betätigendem Auslöser versehen werden. In dem Fall wird der Buchstabe „M“ an die Ausführungsbezeichnung angehangen.
Zugösen:
Ausschließlich geeignet zur Verbindung mit Zugösen nach DIN 8454.
Ausnahme: Im nichtöffentlichen Straßenverkehr sind auch Zugösen nach DIN 74054 bzw. ISO 8755 sowie ISO 5692-3 Form X verwendbar. Mit diesen Zugösen werden die erforderlichen Schwenkwinkel nach DIN 15170 nicht vollständig erreicht, sie dürfen daher in Verbindung mit der KU 25 nur auf ebener Fahrbahn eingesetzt werden.
Wichtig:
Bei allen in diesem Dokument beschriebenen Demontage-/Montagemaßnahmen sind zur Vermeidung von Verletzungen Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Sicherheitsschuhe zu tragen.
Umwelt:
Schmierstoffe können in die Umwelt gelangen. Um Umweltverschmutzung zu vermeiden: Schmierstoffe in geeigneten Behältern auffangen, lagern und ordnungsgemäß entsorgen.
2. Montage:
Hinweis:
Beim Anbau der Verbindungseinrichtung sind die einschlägigen Bestimmungen (z. B. UVV Fahrzeuge) sowie die Anbaurichtlinien der Fahrzeughersteller zu beachten! Der Anbau an das Fahrzeug hat gemäß den Anforderungen in Anhang VII der Richtlinie 94/20/EG, (siehe Anhang I, Abs. 5.10) bzw. den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/208, Anhang 34 zu erfolgen.
Hinweis:
Auf die Pflichten des § 13 FZV (im Zulassungsbereich D) hinsichtlich der Daten in der Zulas-sungsbescheinigung in Bezug auf die zulässige Anhängelast sowie auf die zulässige Stützlast wird hingewiesen..
Die Kupplung wird mittels 4 Sechskantschrauben M14x45 – DIN EN 24017, sowie 4 selbstsichernden Sechskantmuttern gleicher Qualität direkt an der Traverse oder an anderen Fahrzeugteilen, die für den Anbau geeignet sind, befestigt. Die Schraubenköpfe müssen zur Kupplungskopfseite zeigen, Schrauben- und Mutternauflage müssen eben, sauber, fett- und schmutzfrei sein. Zum Erzielen des korrekten Anzugsmo-ments ist ein Drehmomentschlüssel zu verwenden. I. d. R. gehören die Befestigungsschrauben nicht zum Lieferumfang der Kupplung, daher sind die Angaben der Fahrzeughersteller zur Befestigung zu beachten. Bei fehlenden Angaben sind die Werte aus Tabelle 1 zu beachten.
Bei anderen Schraubenarten oder Qualitäten kontaktieren Sie uns oder Ihren Fachhändler.
*) Werte gelten für einen Gesamt-Reibungskoeffizienten von μ= 0,14 (entspricht ungeschmiertem oder leicht geöltem und phosphatiertem Oberflächenzustand).
Warnung:
Beim Ein- und Auskuppeln sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten.
Es darf niemand zwischen den Fahrzeugen stehen. Die Verbindungseinrichtung ist ausschließlich im verriegelten Zustand zu betreiben. Beim Ein- und Auskuppeln muss die Anhängedeichsel möglichst waagerecht zur Kupplung stehen.
Der Anwender ist verpflichtet, die Verbindungseinrichtung ausschließlich in einwandfreiem Zustand zu betreiben und die Benutzung durch Unbefugte zu untersagen. Die auf dem Typenschild angegebenen Belastungen dürfen nicht überschritten werden. Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der Kupplung sind nicht gestattet.
3. Bedienung: (siehe Bild 3)
Bild 3 – Anhängekupplung KU 25-3
3.1 Entkuppeln und öffnen der Anhängekupplung:
Den Handhebel (5) bis zum Einrasten nach oben drücken (bei Ausführungen „L“, „DP“ und „DP3“ Hebel bzw. Pedal nach unten). Hierdurch wird die Verriegelungsstellung gelöst, der Kuppelbolzen (2) nach oben („L“, „DP“ und „DP3“ nach unten) geschoben und arretiert. Die vorhandene Kupplungsverbindung ist gelöst und die Kupplung geöffnet.
Durch vollständiges Herausfahren der Zugöse aus dem Maul wird die Kuppelbereitschaft wieder hergestellt.
Warnung:
Nie entkuppeln, wenn der Anhänger auf Zug oder Druck steht. Gewaltanwendung am Handhebel kann die Mechanik zerstören.
3.2 Automatisches Kuppeln:
Wird im geöffneten Zustand eine Zugöse in die Kupplung eingefahren, drückt diese gegen den Auslöser (3) und der automatische Kuppelvorgang wird ausgelöst, d. h. der Kuppelbolzen (2) wird schlagartig durch das Zugösenauge nach unten („L“, „DP“ und „DP3“ nach oben) in den Sitz im Kupplungsgehäuse (1) gedrückt. Die Hubgabel (4) liegt über dem Kuppelbolzen (2) und sichert diesen.
3.3 Manuelles Kuppeln: (siehe auch Bild 4)
Kupplungen mit einem manuell zu betätigendem Auslöser können von Hand verriegelt werden. Dies kann bei bestimmter innerbetrieblicher Verwendung erforderlich sein. Hierzu ist der Auslösehebel (8) entgegen der Fahrtrichtung zu ziehen, bis der Kuppelvorgang auslöst.
Bild 4 – Ausführungen KU 25-3M und KU 25-3DP3M
4. Wartung:
Wichtig:
Die Pflegehinweise sind unbedingt einzuhalten, um Schaden von der Kupplung abzuwenden.
4.1 Pflege:
- Die Kupplung ist stets von Schmutz und Korrosion zu befreien, um eine einwandfreie Funktion zu ge-währleisten. Alle beweglichen Teile der Kupplung sind regelmäßig zu schmieren (abhängig von der Ge-brauchsdauer) und auf Leichtgängigkeit zu überprüfen.
- Vor Inbetriebnahme und nach längerem Gebrauch den Kuppelbolzen (2) und die Zugöse mit zähem, wasserbeständigem Fett schmieren.
- Der Kupplungskopf ist werksseitig mit einem Fettreservoir gefüllt, ein ständiges Nachfetten ist nicht erforderlich. Zuviel Fett im Kupplungskopf kann die Kuppelfunktion beeinträchtigen, besonders bei kalten Umgebungstemperaturen.
- Möglichst die Reinigung mit Hochdruckreinigern vermeiden. Falls dies doch erfolgt, ist die Kupplung nachzufetten.
- Die Kupplung sollte immer komplett getauscht werden. Falls jedoch in einzelnen Fällen Reparaturen erforderlich werden (z. B. Wechseln des Kuppelbolzens), ist das alte Fett zu entfernen und der Kupp-lungskopf mit frischem Fett abzuschmieren. Zur Schmierung muss ein wasserbeständiges Mehr-zweckfett (Fettart: lithiumverseift, Konsistenzklasse: NL-GI2) benutzt werden
Wichtig:
Die Prüfungen sind unbedingt in den entsprechenden Intervallen durchzuführen, um Schaden von der Kupplung abzuwenden.
4.2 Prüfung:
- Schraubverbindung:
Jährlich, bei häufigem Gebrauch öfter, sind die Befestigungsschrauben mit einem Drehmoment-schlüssel auf korrekten Sitz zu kontrollieren. Gegebenenfalls nachziehen, siehe Abschnitt 2. - Kuppelbolzen (2):
Den Durchmesser des Kuppelbolzens im gereinigten Zustand an seiner dünnsten Stelle messen. Ver-schleißgrenze: 23 mm. Bei Unterschreitung des Grenzmaßes ist die Kupplung bzw. der Kuppelbolzen auszutauschen. Der drehbare Kuppelbolzen verhindert übermäßigen Verschleiß und trägt wesentlich zur langen Lebensdauer der Kupplung bei. - Höhenspiel:
Sollte das Höhenspiel am Kuppelbolzen im geschlossenen Zustand mehr als 3 mm betragen, ist die Kupplung zu tauschen. - Gehäuse (1):
Die Aufnahmebohrung für den Kuppelbolzen (7) darf ein Maß von 26 mm nicht überschreiten, andern-falls ist die Kupplung auszutauschen. Es ist darauf zu achten, dass die Bohrung stets frei ist, so daß an-fallender Schmutz hindurch und der Kuppelbolzen stets bis zum unteren Anschlag fallen kann.
Wichtig:
Beim Austausch von Bauteilen sind ausschließlich original Walterscheid-Ersatzteile zu verwenden. Der Austausch ist, soweit der Fahrzeughalter nicht selbst über entsprechende Fachkräfte und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt, durch eine Fachwerk-statt vornehmen zu lassen..
Warnung / Sicherheitstechnische Hinweise:
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- Der Anwender ist verpflichtet, die Kupplung ausschließlich in einwandfreiem Zustand zu betreiben und die Benutzung durch Unbefugte zu untersagen.
- Die auf dem Typenschild angegebenen Belastungen dürfen nicht überschritten werden.
- Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der Kupplung sind nicht gestattet
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5. Bestimmung der Kennwerte zum vorschriftsmäßigen Betrieb der Anhängekupplung:
Als D-Wert ist die theoretische Vergleichskraft für die Deichselkraft zwischen Zugfahrzeug und Anhänger definiert. Der D-Wert errechnet sich aus den beiden zulässigen Gesamtgewichten (Zugfahrzeug und Mehrachsanhänger) wie folgt:
T: Gesamtmasse des Fahrzeuges in t
R: Gesamtmasse des Anhängers in t
g: Erdbeschleunigung: 9,81 m/s2
Warnung:
Die Kupplung KU 25 ist wie alle Kupplungen für Flurförderzeuge nicht zur Übertragung von Stützlasten und somit nicht für den Betrieb mit Starrdeichselanhängern geeignet!
Berechnungsbeispiel D-Wert:
- Dokumententyp:
- Montage- und Betriebssanleitung
- Sprachversionen:
- Deutsch
- Anleitung für Walterscheid Artikelnummern:
- 8002604
8004689
8005364
8005516
8005687
8005738
8005739
8005371
8005369
8005721
8005370
8005373
8004984
8005372
8005377
8005368
8005376
8005518
8005375
8005519
8005374
- Stand:
- 10.04.2024